| Gegenstand | ist der Betrieb eines Bildungsträgers mit AZAV-Zertifizierung. Hierzu gehört insbesondere: die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Vorbereitungskursen in sämtlichen Berufsfeldern, einschließlich solcher Maßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach dem SGB II und SGB III über Bildungsgutscheine gefördert werden können, die Durchführung von Schulungen, Aus- und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe, die Durchführung von Schulungen, Aus- und Weiterbildungen in sozialen und pädagogischen Berufen, die Durchführung von Qualifizierungen im Bereich Social Media, Marketing, digitale Kompetenz sowie in verwandten Berufsfeldern, die Durchführung von Online- und Präsenzveranstaltungen, Seminaren, Workshops und sonstigen Lehrformaten, die Erbringung sämtlicher mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Dienstleistungen, Beratungen und Serviceleistungen, soweit hierfür keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist. |