| Gegenstand | die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dies umfasst insbesondere: - die Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung, - die Organisation und Begleitung von Pflegeverhältnissen, auch in Wohngruppen, - Angebote für junge Mütter und Väter und ihrer Familien, - ambulante und stationäre Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen, - die Vermittlung, Qualifizierung und fachliche Begleitung von Pflegepersonen, - die Beratung von Familien, Eltern und Sorgeberechtigten, - die Kooperation mit Jugendämtern, Behörden und anderen Trägern im Rahmen der Jugendhilfe, - sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungsangebote und Tätigkeiten. |