Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretung gewähren. Die Gesellschafterversammlung kann einen, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere der Unternehmen der "Kahl - Gruppe", einschließlich sämtlicher mit der Holdingeigenschaft verbundenen Tätigkeiten wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften.