Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeiternehmerüber-lassungsgesetzes (AÜG) b) Erbringung von nichtgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere jedwede Art von sonstigen Personaldienstleistungen wie Erbringung von Werksvertrags- und Dienstvertragsleistungen in den Bereichen Handel, Logistik, Produktion, Reinigung und Hausmeisterservice sowie Erbringung von Kurierdienstleistungen und Erbringung von Dienstleistungen im Baugewerbe (z.B. Renovierungsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen) c) Betrieb einer Spedition, die insbesondere nationale und internationale Transporten durchführt und Transporte im nationalen und internationalen Bereich vermittelt d) Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere der An- und Verkauf von neuen und gebrauchten LKWs und PKWs sowie Handel mit Baumaterialien, Holzprodukten sowie Ersatzteilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge und Baumaschinen