Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens und Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte