Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Halten und Verwalten von (Unternehmens)Beteiligungen sowie sonstiger Vermögensgegenstände sowie Übernahme von Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktionen und die Erbringung von damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Dienst- und sonstiger Leistungen einschließlich sämtlicher mit vorgenannten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Neben- und verwandter Tätigkeiten