Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
Gegenstand
Beteiligung am Stammkapital der Wienstroth Wärmebehandlungstechnik GmbH mit Sitz in Goch zur Umsetzung eines Mitarbeiter-Beteiligungsmodells für das Führungspersonal der Wienstroth Wärmebehandlungstechnik GmbH