Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betrieb von (zahn)medizinischen Versorgungszentren (zMVZ) im Sinne § 95 SGB V in NRW oder in anderen deutschen Regionen insbesondere zur Erbringung vertrags(zahn)ärztlicher, privat(zahn)ärztlicher und sonstiger zahnärztlicher und heilberuflicher sowie nicht(zahn)ärztlichen Leistungen einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Berufsrechtliche und vertrags(zahn)arztrechtliche Vorgaben sind zwingend zu beachten. Der Unternehmensgegenstand umfasst weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und die Durchführung (zahn)ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte/besondere Versorgung