Handelsregister B des Amtsgerichts Kleve
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Nummer der Firma:
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HRB 18558
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Quality Front Office Services GmbH
b)
Kleve
Geschäftsanschrift:
Stettiner Straße 5a, 47533 Kleve
c)
Dienstleistungen im Hotel, Restaurants und
Ferienparks als Gastgeber, Rezeptionist,
Portier, Front Office Manager, der Handel
und die Vermietung von Immobilien sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
van Luttervelt, Robert, Hamminkeln, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Hamminkeln (bisher Amtsgericht
Duisburg HRB 34957) nach Kleve beschlossen.
a)
25.01.2023
Prof. Dr. Lieckfeldt
Abruf vom 03.04.2024