Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer be-stellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Be-schluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsfüh-rern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erzeugung und Anbau, Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Vertrieb von Obst, Gemüse, Blumen und Pflanzen und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen sowie Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten und Produktionsmitteln, sowie Beratungs- und Coachingsdienstleistungen im Allgemeinen