Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
betriebliche Beratung von Unternehmen, Verbänden und Organisationen, insbesondere mit Schwerpunkten Wirtschaft, IT-Beratung und Nachhaltigkeit in Unternehmen (Corporate Social Responsibility), - Handel mit Waren aller Art im In- und Ausland, insbesondere Waren durch deren Einsatz sich die Nachhaltigkeit verbessert (z.B. Smart-Home Geräte, stromsparende Beleuchtung (LED), Wasseraufbereiter), sowie nachhaltig produzierte Waren (z.B. Vegane Kleidung und Produkte) und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IT-Prozessberatung, Projektrealisierung und IT-Services