Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelne, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ferner kann durch Gesellschafterbeschluss einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an Personenhandelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Lischka GmbH & Co. KG.