Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss bestimmten Geschäftsführern die Befugnis einräumen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und bestimmte Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen aus § 181 BGB befreien.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb von Selbstbedienungsläden für den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in Hotels, Büro- und Geschäftsgebäuden, Universitäten, Krankenhäusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie alle mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäfte.