Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Anmietung und Vermietung von Ferienwohnungen, die Anmietung und Vermietung von Pferdeboxen, die Anmietung Vermietung einer Reitanlage, der Betrieb einer Reitanlage, die Erteilung von Reitunterricht, das Durchführen von Lehrgängen und Turnieren, die Verwaltung einer Reitanlage und Ferienwohnungen, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.