Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Heilbehandlung im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung. Zu diesem Zwecke errichtet die Gesellschaft ein arztgruppengleiches Medizinisches Versorgungszentrum (nachfolgend MVZ genannt) gemäß § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch. Die Gesellschaft wird durch angestellte Zahnärzte zahnärztliche Leistungen erbringen, soweit dies nach den gesetzlichen und den berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. Handels- oder Bankgeschäfte, die mit dem Beruf des Zahnarztes nach der Berufsordnung für Zahnärzte der zuständigen Zahnärztekammer nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.