| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer die Gesellschaft stets einzeln vertreten können. Die Gesellschafter sind befugt, einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. |