| Gegenstand | Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 Abs. 3 SGB VIII, die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII, insbesondere durch das Feststellen und Erörtern des nötigen Hilfebedarfs, die Tätigkeit als Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII, die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII, insbesondere durch die Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, die Organisation und Durchführung der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, insbesondere durch den Betrieb von sozialpädagogisch betreutem Wohnen, die Organisation und Durchführung der sozialpädagogischen Einzelbetreuung für Jugendliche nach § 35 SGB VIII, die Organisation und Durchführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII, insbesondere durch ambulante Angebote zu den Themen Eingliederung, Ressourcenaktivierung und Förderung der Eigenständigkeit sowie die Bereitstellung von Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, insbesondere ambulante Unterstützungsangebote zur Förderung der Verselbständigung, Ressourcenstärkung und Aufbau emotionaler Stabilität. |