Gesellschaftsvertrag vom 10.08.1999, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 17.05.2018 und 26.10.2018 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 23795) nach Hamm beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlungen vom 25.05.2022/31.08.2022 haben die Änderung/Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 5 Abs. 1 (Geschäftsführer) und 6 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.
Abruf Uhrzeit
04:01:06
Abruf Datum
2025-02-03
Letzte Eintragung
2025-01-23
Anzahl Eintragungen
7
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2024-12-04
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1999-08-10
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
European Staal Geschäftsführungs GmbH
Angaben zur Rechtsform › Rechtsform
Code: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Für Geschäfte der Gesellschaft mit der HBL Holding GmbH, Hamm, oder mit solchen Gesellschaften, an denen die Gesellschaft oder die HBL Holding GmbH, Hamm beteiligt sind, sind die Geschäftsführer im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis von den Beschränkungen des Mehrvertretungsverbots gemäß § 181, 1. HS, 2. Alt. BGB befreit. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) in anderen Unternehmen, insbesondere in solchen, die zur European Staal- Firmengruppe gehören, insbesondere European Staal Hamm GmbH und Co. KG, AG Hamm HRA 1793, European Staal Münster GmbH und Co. KG, AG Münster HRA 4965, European Staal Warendorf GmbH und Co. KG, AG Münster HRA 6568, European Staal Staßfurt GmbH und Co. KG, AG Stendal HRA 22030, European Staal Rheine GmbH und Co. KG, AG Steinfurt HRA 5814, European Staal Marl GmbH und Co. KG, AG Gelsenkirchen HRA 2770.