| Gegenstand | das Bodenlegen, insbesondere das Legen von Fliesen, Platten, Mosaiken, Estrich und Parkett, ferner das Herstellen von Betonstein und Terrazzo, das Eisenflechten, die Bautentrocknung, das Asphaltieren (ohne Straßenbau), das Fugen (ohne Hochbau), die Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), die Kabelverlegung im Tiefbau bis 80 cm, der Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale), der Trockenbau und die Entkernung. |