Die Gesellschaft wird durch den/die Geschäftsführer/in vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer/-innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/-innen oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem/einer Prokuristen/Prokuristin vertreten. Die Geschäftsführer/innen werden für die Geschäfte mit der Stadtwerke Hamm GmbH sowie für die Geschäfte mit der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH, der Hamcom GmbH, der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH, der Fernwärmeversorgung Hamm GmbH und der Hafen Hamm GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.