| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO)¹. Die Gesellschaft dient der Beratung und Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen, Suchtgefährdeten und deren Angehörigen unabhängig von Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Ferner dient die Gesellschaft der Prävention und Aufklärung der Öffentlichkeit über Suchtgefahren und deren Ursachen. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch ambulante Beratung, Information sowie Aufklärung für Menschen mit Suchtproblemen, Suchtgefährdete, Angehörige u.a.. Die Gesellschaft soll alle Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch Dritte (Rentenversicherungsträger, Land, Bund, Private u.a.), ausschöpfen. (3) Die Gesellschaft errichtet und unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste. (4) Im Rahmen der Möglichkeiten ist es der Gesellschaft darüber hinaus gestattet, sonstige (öffentlich-rechtlich finanzierte) Leistungen anzubieten, die der Weiterentwicklung der Suchthilfe im Kreis Unna im Rahmen der psychosozialen Entwicklungsplanung dienen. (5) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. |