Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Herstellung, der Handel und die Anbringung von Aufklebern, Schildern, Beschriftungen, Leuchtkästen, Werbeanlagen, Druckerzeugnissen jeglicher Art, Werbeartikeln und anderen Waren und Dienstleistungen rund um den Bereich Werbetechnik, Marketing und Werbung.