Handelsregister B des Amtsgerichts Hamm
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 3439
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
U. Hein Lärmschutztechnik GmbH
b)
Unna
c)
Die Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Lärmschutzanlagen.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Hein, Axel, Unna
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Hein, Michael, Unna, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.1991 zuletzt geändert am
28.08.1996
a)
11.05.2004
Kurtic
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.06.1991
Tag der letzten
Eintragung: 03.07.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1265 Amtsgericht Unna
getreten.
Freigegeben am
11.05.2004.
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Stammkapital -
Gesellschafter - Wettbewerbsverbot) und 9 (Einziehung
(Amortisation) beschlossen.
a)
19.01.2007
Schulze-Velmede
b)
Beschluss Bl. 56 ff
Abruf vom 02.04.2024