Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Geschäfte mit einem Gegenstandswert von bis zu 5.000,00 € im Einzelfall ist jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt.
Gegenstand
der Online-Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmittelns sowie Non-Food-Handelsware; der Aufbau und der Vertrieb von Handelsmarken und Franchiseprodukten, die An- und Vermietung von Flächen und Einrichtungen sowie die Einbringung kaufmännischer Dienstleistungen, wie z. B. Unternehmensberatung; die Hausverwaltung und die Unterhaltung eines Hausmeisterservice. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO werden nicht ausgeführt.