Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Theoretische Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern aller Klassen einschließlich Busfahrern sowie verkehrswirtschaftliche Weiterbildungen jedweder Art.