Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (im Folgenden auch "MVZ" genannt) im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Abs. 1a SGB V im Bereich der Zahnmedizin. Die Gesellschaft erbringt durch angestellte Zahnärzte umfassend alle zahnärztlichen und damit zusammenhängenden nichtzahnärztlichen Leistungen für gesetzlich und privat versicherte Patienten. Die Gesellschaft übt insoweit die Zahnheilkunde am Menschen aus und beachtet hierbei das zahnärztliche Berufsrecht, insbesondere die Weisungsfreiheit der Zahnärzte in zahnmedizinischen Fragen.