| Gegenstand | Ein- und Verkauf von Kfz jeglicher Art und verwandter Produkte und von Kfz-Ersatz- und-Reparatur-Teilen und sowie deren Vertrieb in jeglicher Form, einschließlich eines Agenturgeschäfte, sowie sämtliche damit zusammenhängende Maßnahmen wie Werbung, Koordination von Produkten im Vertrieb, Beteiligung an Ausstellungen und Messen, jeweils einschließlich Unterstützung bei zugehörigen Finanzierungsfragen, auch zur Anschaffung und Finanzierung von Kfz sowie bei Versicherungen von Kfz, und zwar sowohl Haftpflicht-, Sachversicherungen wie auch Rechtsschutz, auch in Form eines privaten Rechtsschutzes. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschafts-zweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere, insbesondere ihr ähnliche, Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, solche zu pachten oder in anderer geeigneter Weise mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus kann sie, soweit dies zweckmäßig erscheint, auch den Einkauf für andere Unternehmen übernehmen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschafts-Verhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |