Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und Durchführung von Berufsaufgaben der Architekten und Planer, sowie damit verwandte Geschäfte. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Architekten nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Architekt sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.