Handelsregister B des Amtsgerichts Gütersloh
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Nummer der Firma:
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HRB 6721
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Krull GmbH
b)
Rietberg
c)
Der Handel mit Maschinen, insbesondere
mit Flurförderfahrzeugen und
Kompressoren, und Zubehörteilen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Krull, Sven, Bielefeld, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Krull, Heinz-Helmut, Bielefeld, *XX.XX.1950
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2003
a)
28.04.2004
Reichel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.02.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
3215 Amtsgericht
Rheda-Wiedenbrück
getreten.
Freigegeben am
28.04.2004.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Rüschfeld 25, 33397 Rietberg
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Krull, Heinz-Helmut, Bielefeld, *XX.XX.1950
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Amortisation), §
10 (Einziehungsvergütung) und § 12 (Abtretungsverlangen
statt Einziehung) beschlossen.
a)
30.12.2016
Dr.Rohde
Abruf vom 27.02.2024