Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundbesitz. Der Gesellschaft ist jede eigene gewerbliche Tätigkeit - auch die Vermietung von Betriebsvorrichtungen - verboten sowie jede Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft.