Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Verwaltung oder Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes oder neben dem eigenen Grundbesitz eigenen Kapitalvermögens oder die Betreuung von Wohnungsbauten oder Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie deren Errichtung und Veräußerung.