Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel, Im- und Export mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren für den Dental- und Juwelierindustriebereich, Industrievermittlung- und Beratung sowie Abwicklung von Sonderprojekten