Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, Aktiengeschäften, Anlage von Geldmitteln in bewegliche und unbewegliche Gegenstände aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Verwaltung des eigenen Vermögens.