Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erbringen von Personaldienstleistungen, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, private Arbeitsvermittlung sowie Ausführung aller Geschäfte, die mit den vorerwähnten Zwecken in Zusammenhang stehen.