| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und Glauben. Dieser Dienst geschieht in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. (3) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Behindertenhilfe sowie die Aus- und Fortbildung. Gesellschaftsgegenstand ist die Gewährung arbeits- und sozialpädagogischer Hilfe zur Arbeit sowie beruflicher Qualifizierung als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies umfasst auch psychosoziale und seelsorgerische Betreuung. Die Angebote der Gesellschaft richten sich insbesondere an schwerbehinderte Menschen, auch solche in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Gesellschaft ist es, den betreuten Beschäftigten Rehabilitation und Resozialisierung zu ermöglichen und ihnen auf diese Weise die Chance der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen oder zu verbessern. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Angebote: a. Hilfe für schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit den geistigen und seelischen Belastungen ohne fremde Hilfe nicht mehr gewachsen sind; b. Beratende und erwachsenbildnerische Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen; c. Arbeitsmotivierende Maßnahmen; d. Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeitsplätze im sozialen Dienstleistungsbereich; e. Inklusionsbetriebe (§ 68 Nr. 3 Buchst. C) AO) mit der zentralen Ausrichtung auf die wertschätzende, gemeinschaftsbezogene Teamarbeit, deren sozialkommunikative und wirtschaftliche Erfolge zugleich die Anerkennung behinderter Menschen in der Öffentlichkeit fördern; f. Sonstige Maßnahmen mit ähnlicher Zielsetzung. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. (5) Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit der NEUE ARBEIT der Diakonie Essen arbeitshilfe- und berufsförderungs- gemeinnützige GmbH, Am Krausen Bäumchen 132 in 45136 Essen, verwirklichen (§ 57 Abs. 3 AO). Im Rahmen der Kooperation werden fortlaufend Waren und Dienstleistungen gegenseitig veräußert bzw. erbracht. Auch Nutzungsüberlassungen können erfolgen. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die/der Gesellschafter/-in bzw. die Gesellschafter/-innen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei der/dem Gesellschafter/-in bzw. den Gesellschaftern/Gesellschafterinnen um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, die sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. (8) Die/der Gesellschafter/-in bzw. die Gesellschafter/-innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |