Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Handel mit Obst, Früchten und sonstigen Waren, insbesondere der Einkauf, die Zusammenstellung, die Verpackung und die Belieferung Dritter mit Obst und Früchten, sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im vorgenannten Zusammehang.