Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Ein Gerüstbaubetrieb und eine Gerüstvermietung nebst allen dazu gehörigen Nebengeschäften. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Unternehmen zu betreiben.