Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 5
HRB 9711
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M. Bubacz Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Dinslaken
c)
die Steuerberatung mit allen damit
zusammenhängenden Aufgaben. Die
Gesellschaft darf keine Tätigkeit ausüben,
die mit dem Beruf eines Steuerberaters
nicht vereinbar ist (§ 72 i.V.m. § 57 Abs. 2
und 4 StBerG). Die Gesellschaft ist
berechtigt, alle Geschäfte und
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Gesellschaftszweckes
dienlich oder das Unternehmen zu fördern
geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann
gleichartige oder ähnliche
Berufsgesellschaften erwerben, sich an
solchen beteiligen und
Zweigniederlassungen errichten.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Die Gesellschaft muß von Steuerberatern
verantwortlich geführt werden und zwar durch
einen oder mehrere zur Alleinvertretung
berechtigte Steuerberater oder durch mehrere
zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigte
Steuerberater.
Anderen Personen als Steuerberatern darf die
Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten,
nicht eingeräumt werden. Geschäftsführer, die
nicht Steuerberater sind, dürfen die Gesellschaft
nur gemeinschaftlich mit einem Steuerberater
vertreten. Gleiches gilt für Prokuristen, die nicht
Steuerberater sind, § 50 Abs. 2, 3 und 4 StBerG.
Neben Steuerberatern können auch
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte
Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte
Geschäftsführer sein (§ 50 Abs. 2 StBerG).
Die oberste Landesbehörde kann nach
Anhörung der Berufskammer genehmigen, daß
ferner besondere befähigte Kräfte anderer
Fachrichtungen, die nicht Steuerberater sind,
neben Steuerberatern Geschäftsführer von
Steuerberatungsgeselschaften werden. Die
Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die
besondere Fachkunde fehlt oder die persönliche
Zuverlässigkeit nicht vorhanden ist (§ 50 Abs. 3
StBerG).
Die Zahl der unter Absatz 2 und 3 fallenden
Geschäftsführer darf die Zahl der Steuerberater
unter den Geschäftsführern nicht übersteigen (§
50 Abs. 4 StBerG).
b)
Geschäftsführer:
Bubacz, Manfred, Steuerberater, Dinslaken
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10./18.12.1980/30.01.1981,
zuletzt geändert am 07.03.1997.
a)
30.01.2003
Schürken
b)
Tag der ersten
Eintragung in Dinslaken:
27.03.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (HR B
1430) des Amtsgerichts
Dinslaken getreten.
SB Bl. 35-38
Abruf vom 11.12.2024
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Nummer der Firma:
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HRB 9711
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Wiebe, Annette, Steuerberaterin, Dinslaken
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Althoff, Winfried, Steuerberater, Oberhausen
einzelvertretungsberechtigt;
2
a)
M. Bubacz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
c)
1. Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in
Steuersachen, die betriebswirtschaftliche
Prüfungstätigkeit, die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie
die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten
gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3
StBerG sowie § 2 in Verbindung mit § 43 a
Abs. 4 WPO.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes dienlich oder das
Unternehmen zu fördern geeignet
erscheinen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers
nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1
WPO, wie Handels- und Bankgeschäfte,
sind ausgeschlossen.
26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft muss von Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden
(§ 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG; § 1 Abs. 3 Satz 2
WPO). Die verantwortliche Führung umfasst die
Geschäftsführung und die Vertretung der
Gesellschaft.
Als Geschäftsführer sind Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer zu bestellen (§ 50 Abs. 1 Satz
1 StBerG; § 28 Abs. 1 Satz 1 WPO). Mindestens
ein Geschäftsführer, der Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer ist, muss seine berufliche
Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§
50 Abs. 1 Satz 2 StBerG; § 28 Abs. 1 Satz 2
WPO).
Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht
Steuerberater sind, darf die Zahl der
Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht
übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG).
Zugleich darf die Zahl der Geschäftsführer, die
nicht Wirtschaftsprüfer sind, die Zahl der
Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht
erreichen (§ 28 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz WPO).
Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, so genügt
Parität (§ 28 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz WPO).
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer oder
Steuerberater ist, und mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Wiebe, Annette, Dinslaken, *XX.XX.1959
a)
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom
03.01.2005 wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig
aufgehoben und neu gefasst.
Insbesondere geändert wurden:
§ 1 Satz 1 - Firma und Sitz
§ 2 - Gegenstand des Unternehmens
§ 7 - Verantwortliche Führung
§ 8 - Geschäftsführung
§ 9 - Vertretung
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.01.2005 ferner
beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf
EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §
5 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.
a)
07.04.2005
Dr. Rausch
b)
SB Bl. 118 - 142
Abruf vom 11.12.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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HRB 9711
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
3. Die Gesellschaft kann gleichartige oder
ähnliche Berufsgesellschaften erwerben
und sich an solchen beteiligen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Vorraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer mit beruflicher
Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2
StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Abweichend davon kann die
Gesellschafterversammlung Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die
Gesellschafterversammlung kann auch einzelne
oder alle Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils
der eine Geschäftsführer Steuerberater und der
andere Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer sein.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils
der eine Vertreter Steuerberater und der andere
Wirtschaftsprüfer sein.
b)
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis weiterhin
Geschäftsführer:
Althoff, Winfried, Oberhausen, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Abruf vom 11.12.2024
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Nummer der Firma:
Seite 4 von 5
HRB 9711
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Geschäftsführer:
Wiebe, Annette, geb. Tramm, Dinslaken,
*XX.XX.1959
3
b)
Geschäftsanschrift:
Am Rutenwall 2, 46535 Dinslaken
Prokura erloschen:
Wiebe, Annette, Dinslaken, *XX.XX.1959
a)
01.06.2012
Ganswindt
4
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital
und Stammeinlagen), § 11 (Beschlussfassung), § 15
(Verfügung über Geschäftsanteile) und § 18 (Abfindung)
beschlossen.
a)
19.06.2012
Culemann
5
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Absatz 1
(Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
19.06.2012
Culemann
6
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2
(Stammkapital, Stammeinlagen), § 11 Abs. 2
(Beschlussfassung) und § 18 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Verfügung
über Gschäftsanteile) beschlossen.
a)
15.01.2014
Culemann
7
a)
W. Althoff GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und
Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr
die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung in Ziffer 9
(Vertretung) beschlossen und der Gesellschaftsvertrag
insgesamt neu gefasst.
a)
20.02.2018
Culemann
Abruf vom 11.12.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 5 von 5
HRB 9711
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bubacz, Manfred, Steuerberater, Dinslaken
Abruf vom 11.12.2024