Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb eines Krankenfahrdienstes, insbesondere die Beförderung von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, soweit hierfür keine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz erforderlich ist, einschließlich Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen, Dialyse-, Reha- oder Arztterminen gemäß § 1 Absatz 2b der Krankentransport-Richtlinie, sowie die Durchführung von qualifizierten Patientenfahrten im nichtärztlichen Bereich. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes sowie alle damit zusammenhängenden und die Gesellschaftszwecke fördernden Tätigkeiten.