Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung der Overbecker Tongruben GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schermbeck (Hauptgesellschaft), die die Errichtung und Unterhaltung von Betrieben zum Abbau von insbesondere keramischen Rohstoffen sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat.