Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die gemeinnützige Planung, Durchführung, finanzielle und sonstige Unterstützung von Hilfs- und Entwicklungsvorhaben im Libanon. Die Gesellschaft engagiert sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen unter anderem durch Projekte zu den Themen Zugang zu sauberem Trinkwasser, Schulbildung für Kinder und Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen, Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Familienplanung, Aufbau und Verbesserung von Kommunikationsdiensten sowie durch Realisierung ähnlicher Entwicklungsprojekte im In- und Ausland zur Verbesserung der Lebensqualität von bedürftigen Menschen. Der Gesellschaftszweck wird ferner durch das Einsammeln von Sach- und Geldspenden verwirklicht.