Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Erstellen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45 b SGB XI, um Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen zu helfen, damit diese möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Dazu werden Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden erstellt. Ferner wird die Versorgung von pflegebedürftigen Personen im häuslichen Bereich einschließlich Haushaltshilfe sowie Anlieferung von Speisen und Getränken geregelt.