Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Entwicklung und Betrieb von Online-Shops sowie Online-Portalen zum Vertrieb digitaler Gutscheine und Gutscheinkarten, insbesondere Gutscheine für steuerbegünstigte Sachleistungen und Aufmerksamkeiten. Entwicklung, Veräußerung und Betreuung von Schnittstellen und Plattformen zur Bereitstellung und Abruf von Gutscheinen und Guthabenkarten an stationären und mobilen Abrufgeräten.