Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Küchenwaren. Ausgenommen ist der Handel mit Gegenständen, soweit dieser einer Genehmigung bedarf. Die Führung eines gastronomischen Betriebes, Beratung für Gewerbe und Personal, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. Dienstleistung für Kulturaustauschveranstaltungen und Reisen, IT-Beratung, Werbedesign.