Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere kann jedem Liquidator die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten und/oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) der Verkauf, die Vermietung sowie der Umbau von Anhängern und Sattelaufliegern aller Art, insbesondere von Kühlanhängern, sowie b) die Herstellung, der Verkauf und die Vermittlung von Fertighäusern aller Art.