Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
-die Führung eines gastronomischen Betriebes; -die Vergabe von Franchisesystemen im Bereich der Gastronomie und dem Convience-Shop sowie das Anbieten aller damit im Zusammenhang stehenden organisatorischen und verwaltenden Tätigkeiten und Beratungen; -der Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit allen Waren, insbesondere mit Lebensmitteln, Maschinen und Zubehör, Lasergeräten und -komponenten, soweit erlaubnispflichtig nach Erteilung der Erlaubnis; -die Unternehmensberatung und Businessconsulting mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuer beratung.