Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die mittelstandsgerechte Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit i.S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 1 sowie Nr. 15 AO. Ferner sind die Förderung des Natur- und Tierschutzes (Nr. 14) sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Nr. 18) wesentliche Eckpfeiler der Gesellschaft. 2. Die INNOVATOR_INSTITUT gGmbh verfolgt den höheren Zweck, die angewandte Forschung und Entwicklung mittelstandstauglich zu fördern. Sie führt in diesem Rahmen frei gewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und mittelständische Umsetzungsprojekte, Kommunikationskampagnen sowie von Bund und Ländern übertragene Aufgaben und Vertragsforschung durch. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch die folgenden Aufgaben: - Forschungsinstitute und ähnliche Einrichtungen zu errichten, zu unterhalten und zu unterstützen; - als netzwerkkoordinierende Stelle aufzutreten, insbesondere um die Umsetzungswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit von Innovationsansätzen zu erhöhen; - die praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere im Mittelstand, zu fördern; - Hilfseinrichtungen für die wissenschaftliche Arbeit und deren Auswertung zu betreiben; - Kompetenzen und Kapazitäten der angewandten Forschung und Entwicklung und der Praxis zusammenzuführen; - mit anderen umsetzungsorientierten Einrichtungen bei der Erfüllung gesellschaftsvertragsanaloger Aufgaben zusammenzuarbeiten; - die Aus- und Weiterbildung auf technischer und wirtschaftlicher Ebene zu fördern; - durch Einrichtung und Betrieb von Aus- und Weiterbildungsstätten sowie durch dezidierte Vorhaben, wie z. B. (Lehr-) veranstaltungen, Seminare, Einsatz neuer Technologien und Medien, bei denen innovative berufsrelevante Techniken und Kompetenzen vermittelt werden.