Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von jedem Geschäftsführer einzeln vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann jedem Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Aufbau und Betrieb eines Zentrums zum Erlernen der deutschen Sprache, insbesondere Durchführung studienvorbereitenden Deutschunterrichts, Einführung in die Sprachschulung und sonstiger studienvorbereitender und begleitender Maßnahmen, - Groß- und Einzelhandel von Produkten aller Art, insbesondere Lern-, Ausbildungs- und Büromaterialien, - Organisation und Vermittlung des Kultur-, Schüler- und Studentenaustauschs zwischen China und Deutschland, - Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit der Gesellschaft.