Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Organisation von Kulturaustauschprogrammen und Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Bereich Sprachen und Kunst, die Studienberatung im In- und Ausland, Businessberatung, Im- und Export und Vertrieb mit Waren und Technologien aller Art (insbesondere Gegenstände des Kunsthandwerks, Lebensmittel, Babyartikel, Dekorationsartikel, Schreibmittel, Kosmetik, Spielzeuge und Bücher); ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.