Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 30927
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Orthopädie-Schuhtechnik Overlöper GmbH
b)
Oberhausen
Geschäftsanschrift:
Steinbrinkstr. 209, 46145 Oberhausen
c)
die Anfertigung und Reparatur von
orthopädischen Schuhen sowie der Handel
mit Schuhen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Gebhardt, Jan, Moers, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Gebhardt, Peter, Moers, *XX.XX.1945
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Gebhardt, Jan, wohnhaft in Moers, geb. am
17.04.1973 unter der Firma Orthopädie-Schuhtechnik
Overlöper Inh. Jan Gebhardt e.K. in Oberhausen (Amtsgericht
Duisburg, HRA 9613) betriebenen Unternehmens nach
Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.07.2018.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
08.08.2018
Dr. Rausch
Abruf vom 20.02.2024